Monatsarchiv Mai 2022

Siegerplakat für Theaterstück gekürt

 „Gregor Grille oder Vom Versuch der Insekten, ihr Leben zu retten“

 Alexander Schneider gewinnt Plakatwettbewerb der IGS Solms

„Gregor Grille oder Vom Versuch der Insekten ihr Leben zu retten“ – so lautet der Titel der diesjährigen Theaterinszenierung der Theater-AG der IGS Solms, welche am 23.6. und am 24.6.2022 jeweils um 19.30 Uhr in der Aula der IGS Solms zu sehen sein wird.

Aus diesem Anlass hat der Fachbereich Kunst unter Leitung von Annette Harms und Roger Haberditzl zum achten Mal einen Plakatwettbewerb initiiert, bei dem die Schülerinnen und Schüler des 7. Jahrgangs aufgerufen waren, ihre Entwürfe als großformatige Comiczeichnung anzufertigen. Hierbei ging es darum, ein offizielles Plakat für die Theateraufführungen zu gestalten, welches dann in gedruckter Form die Veranstaltungen bewerben wird.

Dabei setzten sich die rund 100 Schülerinnen und Schüler im Kunstunterricht intensiv mit dem Thema „Comics“ auseinander und erarbeiteten, wie Figuren und Charaktere aufgebaut und zeichnerisch umzusetzen sind. Des Weiteren wurden Plakate analysiert, um enstprechende Gestaltungskriterien herauszuarbeiten, die für die eigene ästhetische Praxis von Bedeutung waren. Die Wahl der Jury, bestehend aus Kunstpädagogen der IGS Solms, fiel auf den Entwurf von Alexander Schneider. Sonderpreise für die Gestaltung der Eintrittskarten erhielten Mariella Göbel, Sonja Lehle, Leoni Weiß und Jasmin Gralla. Alle Sieger:innen erhielten aus den Händen von Schulleiterin Anke Wegerle Kinogutscheine.

Das Bild zeigt die Sieger des Kunstwettbewerbes mit dem offiziellen Theaterplakat, die Leiter der Theater-AG, Annette Harms und Roger Haberditzl sowie der Schulleiterin Anke Wegerle.

Ausflug der Jahrgangstufe 7 zur  Saalburg

Ausflug der Jahrgangstufe 7 zur  Saalburg

Am Dienstag, den 26.04.2022 unternahm die Jahrgangstufe 7 der IGS Solms einen Ausflug zur Saalburg in der Nähe von Bad Homburg. Inhaltlich vorbereitet wurde das Thema innerhalb des Gesellschaftslehre-Unterrichts. Die vier Klassen besichtigten zunächst mit ihren Klassenlehrern und mit einer Führerin das Römerkastell Saalburg. Die 14-jährigen Teilnehmer/innen erfuhren an diesem Tag, wie römische Soldaten vor 2000 Jahren wohnten, lernten den Tagesablauf und die Ausrüstung kennen und erfuhren, welche handwerklichen Aufgaben sie neben der Grenzsicherung zu bewältigen hatten. Natürlich wurde auch der „versilberte Pferdekopf“ aus Waldgirmes ausgiebig bestaunt.

Anschließend konnten die Schüler*innen das Römerkastell anhand einer Rallye selber erkunden, bevor es zurück zur Gesamtschule ging.

 

Ghina Haji Khalil

Wichtige Briefe und Informationen

Aktuelles Schreiben des Lahn-Dill-Kreises zu Schulfahrten: Checkliste Klassenfahrten im Umgang mit Covid-19

Hygieneplan und pädagogischer Tag: Der pädagogische Tag findet  am 11. Mai 2022 statt. Am 11. Mai ist unterrichtsfrei, die Schüler*innen erhalten Arbeitsaufträge für diesen Tag. Eine Notbetreuung wird angeboten.

Ab dem 2. Mai 2022 gilt der neue Hygieneplan 10.0.

Update vom 10.02.2022: Elternbrief Schulen des Lahn-Dill-Kreises

Update vom 26.01.2022:

Neue Quarantäneregeln und Informationen zum Impfangebot

ACHTUNG: Aktuell muss immernoch nach einem positiven Antigentest immer ein PCR-Test gemacht werden!

PDF zu den aktuellen Quarantäneregeln in Hessen. PDF zur Nutzung des Testhefts

Corona Impfung/Booster Angebot an der IGS Solms

Wann: 12.02.2022  10.00-14.00 Uhr

Wir verimpfen mRNA-Impfstoff von BioNTec für Kinder und Erwachsene bis 30 Jahre, sowie von Moderna ab 30 Jahre

Bitte vereinbaren Sie einen Termin tagsüber unter

>>>>>>0160-5831145<<<<<<

 Bitte halten Sie folgende Unterlagen am Impftermin bereit:

-Krankenversicherungskarte

-Impfausweis

-Personalausweis

Einwilligungsbogen_mRNA_19-10-2021

(www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)

 Ihre Praxis für Anästhesie: Susanne Rückert-Kobler

Ihre Praxis für Anästhesie: Dr. Konstanze Beneken

Update vom 18.01.2022:Seit 26.01.2022 ungültig, siehe oben

Neue Regeln für die Quarantäne nach positivem Test:

Der Unterricht an der IGS Solms läuft weiterhin normal nach Plan. Die bestehenden Hygieneregeln bleiben bestehen. Im Falle eines bestätigten PCR-Tests gilt:

Regeln zur Isolation von Corona-Infizierten (unabhängig vom Impfstatus) mit positivem Schnell- oder PCR-Test:

  • 10 Tage Isolation. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
  • Eine Freitestung nach 7 Tagen ist möglich durch einen Schnelltest bei einer Teststelle oder einen PCR-Test.

 Regeln zur Quarantäne von Haushaltsangehörigen von Corona-Infizierten (bspw. Partner, Eltern, Kinder etc.):

  • Grundsätzlich gelten 10 Tage Quarantäne, eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
  • Eine Freitestung ist nach 7 Tagen mit einem Schnelltest durch eine Teststelle oder einem PCR-Test möglich.
  • Schülerinnen und Schüler sowie Kleinkinder können sich bereits nach 5 Tagen freitesten lassen.

 Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind Personen mit folgendem Nachweis:

  • Dreifach geimpft (geboostert)
  • Genesen und doppelt geimpft
  • Doppelt geimpft und genesen
  • Geimpft, genesen, geimpft
  • Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
  • Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
  • Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)

 Regeln zur Quarantäne weiterer Kontaktpersonen von Corona-Infizierten:

  • Diese Anordnung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.
  • Grundsätzlich gelten die Quarantäneregeln und Ausnahmen wie bei Haushaltsangehörigen.

Auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler dürfen jetzt ebenfalls an allen regelmäßigen Schülertestungen teilnehmen und können auf diese Weise den Status von 2G-Plus erreichen. Zu beachten ist jedoch, dass Schülerinnen und Schüler, die 18 Jahre und älter sind, das schulische Testheft nicht in Kombination mit einem Impf- oder Genesenennachweis (2G) verwenden können.

Update vom 20.12.2021:

Hier finden Sie das Ministerschreiben an Eltern, Schülerinnen und Schüler.

Update vom 06.12.2021:

Einreisebestimmungen aus einem Hochrisikogebiet:
Grundsätzlich gilt bundesweit die Regelung, dass sich alle Einreisenden aus einem Hochrisikogebiet (z.Zt. beispielsweise Ägypten, Großbritannien, die Niederlande, Österreich, Polen, die Türkei und die Schweiz) für zehn Tage in Quarantäne begeben müssen, wenn sie keinen gültigen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können. Die Quarantäne darf frühestens nach fünf Tagen beendet werden, wenn ein negativer Test vorgelegt wird. Für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Absonderung fünf Tage nach der Einreise automatisch.
Nach Einreise aus einem Virusvariantengebiet (z.Zt. beispielsweise Südafrika) beträgt die Quarantänedauer für alle Personen 14 Tage. Eine Verkürzung ist nicht möglich

Update vom 24.11.2021:

Ab Donnerstag, dem 25.11.2021 gilt die Maskenpflicht auch während des Unterrichts.

Update vom 07.11.2021:

Nach den beiden Präventionswochen gilt ab dem 8.11.21 der Hygieneplan 9.0. Weitere Informationen finden Sie auch im Elternschreiben des hessischen Kultusministeriums vom 4.11.2021

Update vom 06.10.2021:

Wir weisen darauf hin, dass während der ersten beiden Unterrichtswochen nach den Herbstferien wieder „Präventionswochen“ stattfinden. In diesen Wochen gilt die Maskenpflicht auch während des Unterrichts. Zudem wird dreimal ein Antigenschnelltest (Selbsttest) durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie auch im Eltern- und Schülerschreiben zum Schulbetrieb nach den Herbstferien des hessischen Kultusministeriums vom 6.10.2021

Update vom 25.08.2021:

Hier finden Sie das Schreiben des Kultusministeriums mit Informationen zum neuen Antigen-Selbsttest, der Einführung eines Testhefts für Schülerinnen und Schüler  und der Regelungen während der Präventionswochen: Schreiben SJ 2021_2022

Für das neue Schuljahr wir die aktualisierte Testeinwilligung benötigt. Diese haben wir an die Schüler*innen mit dem Zeugnis verteilt. Alle Schüler*innen müssen diese am ersten Schultag ausgefüllt und unterschrieben mitbringen.
Das Formular zum Download finden Sie auch hier.

Hier finden Sie das Schreiben des Kultusmnisteriums zum sicheren Schulund Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien 2021 (ab 30.8.2021): Elternschreiben Juli 2021

Update vom 23.06.2021:

Ab Freitag, dem 25. Juni 2021 treten folgende Regelungen für den Schulbereich in Kraft: Die Pflicht zum Tragen einer MundNaseBedeckung bleibt auf den Durchgangsflächen und im Klassenoder Fachraum bis zur Einnahme des Platzes bestehen. Den weitaus größten Teil des Unterrichtsbetriebes sowie alle im Freien stattfindenden Aktivitäten können wieder mit freiem Gesicht absolviert werden. Auf freiwilliger Basis kann natürlich die Maske auch in diesen Situationen anbehalten werden.

Hier finden Sie das Elternschreiben zur Situation ab dem 25. Juni.

Alle Schreiben des Kultusministeriums zur Corona-Pandemie finden Sie auf https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona

Update vom 31.5.2021:

Da die Inzidenzwerte unter 50 liegen, tritt Stufe 2 des hessischen Stufenplans in Kraft. Es findet ab sofort in allen Jahrgangsstufen Präsenzunterricht (eingeschränkter Regelbetrieb) statt. Test- und Maskenpflicht bleiben weiterhin bestehen.

Die Mensa und das Bistro haben geöffnet! Für das Mittagessen ist KEINE Voranmeldung nötig. Den Speiseplan finden Sie hier!

Update vom 28.5.2021:

Sollten die Inzidenzwerte an den folgenden Tagen, bis einschließlich Sonntag, 30. Mai unter 50 bleiben, tritt Stufe 2 des hessischen 2-Stufenplans in Kraft. Damit würden ab Montag, 31.Mai, alle Jahrgangsstufen in Präsenz (eingeschränkter Regelbetrieb) unterrichtet. Test- und Maskenpflicht bleiben weiterhin bestehen.

Update vom 21.5.2021:

Die Inzidenzzahlen gehen zum Glück stetig zurück. Sofern es keine nennenswerten Einbrüche gibt, unterliegen wir ab Dienstag nicht mehr der Bundesnotbremse, sondern gehen in den „Hessischen ZweiStufenPlan“ über (vgl. Ministerschreiben vom12.05.2021).
Dieser Wechsel in den ZweiStufenPlan zieht folgende Unterrichtsorganisation nach sich:
Wechselunterricht für die Jahrgänge 7 und 8 sowie die Klassen 9/19/5 und die Klasse F0.
Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5, 6, 10 und die Klasse 9/6.

Hier finden sie den aktuellen Elternbrief der Schulleitung.

Update vom 17.5.2021:

Elternschreiben 12. Mai 2021 des Hessischen Kultusministeriums zum Unterrichtsbetrieb bei einer Inzidenz von unter 100.  Das Ministerschreiben in leichter Sprache (barrierefrei).

Anlage Elternschreiben zu Versetzungen und freiwilligen Wiederholungen.

Überblick über die geplanten Öffnungsschritte (Quelle: Elternschreiben 12. Mai 2021):

Sobald wir mit dem Präsenzunterricht (Stufe 1) starten dürfen, werden Sie über IServ per E-Mail informiert!

 

Die Mensa und das Bistro haben wieder geöffnet! Für das Mittagessen ist KEINE Voranmeldung nötig. Den Speiseplan finden Sie hier!

 

Update vom 10.5.2021:

Ab Mittwoch, dem 12. Mai 2021 startet der Wechselunterricht für die Jahrgänge 5-9. Dieser findet im tageweisen Wechsel statt.  Hier finden Sie den  Infobrief der Schulleitung und einen Kalender mit der Auflistung der A- und B- Tage bis zu den Sommerferien, sofern Wechselunterricht stattfindet.

In der Jahrgangsstufe 10 bleibt es bei der bestehenden Regelung.

Die Notbetreuung für Schüler*innen der Jahrgänge 5/6 ist weiterhin möglich.

Hier finden Sie den  aktuellen Hygieneplan 7.0, eine Muster Arbeitgeberbescheinigung zur Anmeldung eines Kindes zur Notbetreuung und die Einwilligungserklärung zum Selbsttest.

 

Update vom 26.4.2021, 08:00 Uhr:

Ab Dienstag startet im Jg 9 der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler, die an den Abschlussprüfungen teilnehmen sowie im Jg 10 der Wechselunterricht für alle Schülerinnen und Schüler.

Für alle anderen Schülerinnen und Schüler findet weiter Distanzunterricht statt. Hier finden Sie das aktuelle Schulschreiben 23.04.2021 des Ministeriums.

Eine Notbetreuung für die Jahrgänge 5/6 ist eingerichtet.

Hier finden Sie den  aktuellen Hygieneplan 7.0, eine Muster Arbeitgeberbescheinigung zur Anmeldung eines Kindes zur Notbetreuung und die Einwilligungserklärung zum Selbsttest.

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