19:00: Elternvortrag „Entspannter lernen zu Hause“
2. Dezember 2024
Der Lahn-Dill-Kreis ist zuständig für die Übernahme der Beförderungskosten für die Schülerinnen und Schüler, die mit erstem Wohnsitz in einer Gemeinde bzw. Stadt im Gebiet des Lahn-Dill-Kreises gemeldet sind (§ 161 Hessisches Schulgesetz).
Ein Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten besteht für Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein bildende Schule (Grundschule, Förderstufe, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Integrierte Gesamtschule, Kooperative Gesamtschule, Förderschule) bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 besuchen.
Der Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten kann online gestellt werden. https://schulen.lahn-dill-kreis.de/schule-von-a-z/schuelerbefoerderung/
Weitere Informationen finden Sie hier: 2022-11-26_Wetzlarer_Neue_Zeitung_Schulabteilung_wird_digitaler
Info Erziehungsberechtigte Online Antrag
Beitragsbild: Pixabay
Über den Autor