19:00: Elternvortrag „Entspannter lernen zu Hause“
2. Dezember 2024
Der SEB ist Ansprechpartner für Schulleitung und Eltern, wenn es um Fragen und Probleme geht, die mehrere Kinder oder mehrere Klassen betreffen. Für eine gute und effektive Arbeit ist einen regelmäßiger Kontakt des SEB zur Schulleitung wichtig.
Der SEB der IGS pflegt einen respektvollen, freundlichen, offenen und kooperativen Gesprächsaustausch mit der Schulleitung. Der Vorsitzende des SEB trifft sich regelmäßig mit dem Schulleiter, um über aktuelle Themen, Angelegenheiten der Schule und des Unterrichts zu sprechen. Akute Probleme werden hier ebenso angegangen wie längerfristige Entwicklungen.
Der SEB informiert die Elternschaft durch die KEB über wichtige Vorhaben und Angelegenheiten der Schule und des Unterrichts.
Die Organisation von Schulfesten und ähnlichen Veranstaltungen sind weitere wichtige Aufgaben des SEB. Schulfeste sind ein wichtiger Beitrag um die Beziehung von Eltern und Schule zu stärken. Bei der Vorbereitung und Durchführung arbeiten Eltern, Förderverein und Lehrkräfte zusammen, was die Kommunikation und das Vertrauensverhältnis stärkt.
An unserer Schule bedeutet das
• unterstützt von fleißigen, helfenden und spendenden Eltern:
• Kennenlernabend für neue Elternbeiräte zur Einführung in die Elternarbeit
• Kaffee/Kuchen beim Tag der offenen Tür
Schulelternbeiratsvorsitzende Anne Decker (rechts)
stellv. Schulelternbeiratsvorsitzende Anne Wagner (links)
Weitere Aufgaben des Vorstands/ Vorsitzenden des SEB sind:
• Einberufung und Leitung der Sitzungen des SEB § 108 Abs. 3 HSchG)
• Vorbereitung und Durchführung von Wahlen (Vertreterwahl für die Kreiselternbeiräte, Delegiertenwahl für die Wahl des Landeselternbeirats, Wahl der Elternvertreter für die Schulkonferenz)
• Ausführung der Beschlüsse des SEB
• Vertretung der Elternschaft der Schule nach innen und außen
Um dies zu bewältigen, arbeiten wir, die Vorstandsmitglieder, eng zusammen, und teilen den Arbeitsaufwand.
Nachfolgend möchten wir Ihnen einen auszugsweisen Einblick in die rechtlichen Grundlagen der Arbeit des SEB geben:
Der Schulelternbeirat setzt sich nach §§ 108-113 Hessisches Schulgesetz zusammen aus den gewählten Klassenelternbeiräten aller Klassen der Schule. An der IGS ist es üblich, die StellvertreterInnen zu allen Sitzungen einzuladen. Stimmrecht haben stellvertretende Mitglieder nur, wenn der Klassenelternbeirat an dem Abend verhindert ist.
Der SEB wählt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine/n Vorsitzende/n, eine/n Stellvertreter/in sowie weitere Vorstandsmitglieder.
Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht an seiner Schule aus.
Bei bestimmten Angelegenheiten in der Schule hat der SEB Zustimmungs-, Anhörungs-, Vorschlags-, Informations- und Beanstandungsrechte (§110 HschG).
In den letzten Jahren betraf dies an der IGS:
• Verpflegung Mensa/Bistro
• Umbau
• Digitalisierung
• Rhytmisierung
Dazu trifft sich der Vorstand des SEB regelmäßig, tauscht Informationen aus, bespricht aktuelle Themen und bereitet anliegende Veranstaltungen vor.
(Text B. Fischer)
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