Praktikum JG 8
23. Juni 2025 – 3. Juli 2025
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
auf dieser Seite finden Sie Hinweise zu wichtigen Vorgehensweisen. Der Text entspricht der besseren Lesbarkeit wegen nicht dem original Wortlaut der Verordnung.
(§2 VOGSV und Beschluss der schulischen Gremien)
Eine Bitte um Beurlaubung oder Befreiung von der Schule muss schriftlich bei der Klassenlehrkraft eingereicht werden.
Verlängerung der Ferien oder billigere Flüge sind keine wichtigen Gründe!
Wichtige Gründe können sein: Krankheit und Arztbesuch; Erholungs- und Kuraufenthalte, die aus gesundheitlichen Gründen während der Schulzeit notwendig sind; Sitzung der Schülervertretung; schwere Erkrankungen oder ein Todesfall innerhalb der Familie; Heirat in der engsten Familie; Todesfall in der engsten Familie; Taufe, Kommunion oder Konfirmation in der engsten Familie; aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an Sportwettkämpfen; aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an künstlerischen oder wissenschaftlichen Wettbewerben; Einsatz bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit; Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch; Besuche von Beratungsstellen oder Behörden.
Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist auf Verlangen durch geeignete Bescheinigungen nachzuweisen.
Bereits Gebuchte Tickets o.ä. sind kein Beurlaubungsgrund vor den Ferien.
Der Antrag auf freiwillige Wiederholung eines Schuljahres muss 8 Wochen vor der Zeugnisausgabe schriftlich an die Schulleitung erfolgen (in Ausnahmefällen 6 Wochen).
(§21 VOGSV)
Für die Unterrichtsbefreiung an einem religiösen Feiertag muss
Die Teilnahme ist abhängig von der Religionszugehörigkeit nur an folgenden Feiertagen möglich:
(§3 VOGSV)
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