Kategorien-Archiv Aktuelles

VLDW und RMV Informationen

Meldung vom 27.08.2025:

Thema: Haltestellenverlegung Baumaßnahme in Leun Haltestelle Untere
Bachstraße ab 28.08.2025
Ab 28.08. bis voraussichtlich 19.09.25 wird im Bereich der Haltestelle Leun Untere
Bachstraße ein Kabelschaden behoben. In dieser Zeit wird eine Ersatzhaltestelle auf
dem Festplatz eingerichtet. Betroffen von der Haltestellenverlegung sind die Linien
120 (Wetzlar-Beilstein) und 180 (Tiefenbach-Braunfels).
Wir bitten die Fahrgäste um Verständnis.
Bei Fragen steht Ihnen auch die Mobilitätszentrale in Wetzlar unter 06441-4071877
oder per E-Mail an mobi-wetzlar@vldw.de zur Verfügung.

Meldung vom 12.08.2025:

Linie 120/125 und 185 – Vollsperrung OD Oberbiel – Anschluss Albshäuser Straße – ab 18.08.2025:

In Oberbiel wird die Albshäuser Straße an die Wetzlarer Straße angeschlossen und im Kreuzungsbereich vollgesperrt. Aus diesem Grund kann der Linienverkehr auf den Linien 120/125 (Wetzlar-Beilstein) und 185 (Wetzlar-Braunfels, Abschnitt über Niederbiel) die Ortsdurchfahrt von Oberbiel nicht befahren. Die Linien nehmen den Fahrweg über die B49 bis zu Anschlussstelle Solms und bedienen für Oberbiel nur die Haltestelle Heinrich-Baumann-Straße. Die Haltestellen Oberbiel Abzw. Altenberg, Mitte und Alte Schule müssen in beide Fahrtrichtungen entfallen. Dies betrifft auch
alle Fahrten der Schülerbeförderung an die Gesamtschule Solms und an die Eichendorffschule in Wetzlar. Es gilt zum bereits bestehenden Baustellenfahrplan (Vollsperrung Lahnbrücke Solms) ein um diese Maßnahme erweiterter Baustellenfahrplan auf den Linien 120/125 und 185. Die Baumaßnahme beginnt am 18.08.2025 und dauert voraussichtlich bis zum 31.10.2025. Im Anschluss ist die Sanierung der Unterführung Grundbach in der Ortsdurchfahrt geplant, so dass die Einschränkungen weiterhin bestehen werden.
Wir bitten die Fahrgäste um Verständnis. Die Baustellenfahrpläne stehen zum Download unter www.vldw.de bzw. www.rmv.de bereit.
Bei Fragen steht Ihnen auch die Mobilitätszentrale in Wetzlar unter 06441-4071877
oder per E-Mail an mobi-wetzlar@vldw.de zur Verfügung.

Meldung vom 16.12.2024:

Die Baumaßnahmen auf der Lahntalbahn sind verlängert worden. Bitte beachten Sie die Informationen aus dem Schreiben, falls Sie davon betroffen sind.

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Meldung vom 13.12.24:
Ab dem Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 wird bei der Fahrt mit der Linie 185 um 7:00 Uhr ab Steindorf zur Gesamtschule Solms zukünftig ein Solobus statt eines Gelenkbusses eingesetzt. Dafür wird auf der Fahrt ab Wetzlar um 7:00 Uhr über die Gesamtschule Solms ein Gelenkbus eingesetzt.

Meldung vom 28.02.24:

Thema: – Linienverkehr während Sperrung L3324 zwischen Holzhausen und Ulm
von 04. bis 08.03.2024
Hessen Mobil muss zur Beseitigung eines Verkehrsnotstandes die L3324 zwischen
Holzhausen und Ulm von Montag 04.03. bis vsl. Freitag 08.03.2024 jeweils von 07.00
bis 16.00 Uhr voll sperren.
In diesem Zeitraum wird der Linienverkehr wie folgt betroffen sein:
Außerhalb des Sperrzeitraumes können alle Linien planmäßig verkehren.
Während des Sperrzeitraumes können die Linien 204 (Allendorf-Gesamtschule
Ehringshausen), 206 (Schulverkehr Katzenfurt/Herborn) und 530 (Allendorf-Herborn)
zur Aufrechterhaltung des Schülerverkehrs planmäßig verkehren und die Baustelle
durchfahren.
Auf der Linie 120/125 (Wetzlar-Holzhausen-Beilstein) können während der Sperrung
ausschließlich die Schulverkehr relevanten Fahrten an die Gesamtschule in Solms und
an die weiterführenden Schulen in Wetzlar die Baustelle durchfahren. Alle anderen
Fahrten verkehren nur noch zwischen Wetzlar und Ulm. Bei diesen Fahrten können
die Ortschaften Holzhausen, Beilstein und Rodenroth nicht angefahren werden!

Meldung vom 10.10.23:

Wegen Probebohrungen im Verlaufe der Georghüttenstraße in Burgsolms wird die
Haltestelle „Burgsolms, Hüttenplatz“ in Fahrtrichtung Wetzlar am Mittwoch,
11.10. 2023 von 0.00 Uhr bis 15.00 Uhr voll gesperrt.
In dieser Zeit kann der Linienverkehr der Linien 185 (Braunfels-Wetzlar) und
120/125 (Gesamtschule Solms – Beilstein) diese Haltestelle in Richtung Wetzlar
bzw Beilstein nicht angefahren.
Fahrgäste können in diesem Zeitraum an der Haltestelle „Bahnhof“ oder „Post“
zu- bzw. aussteigen.

Meldung vom 6.10.23:

Aufgrund von Straßensanierungsarbeiten wird die K 383 zwischen Abzweig Biskirchen und
Bissenberg in der Zeit vom 09.10.2023 bis 10.11.2023 voll gesperrt. Der Linienverkehr auf
der Linie 120/125 (Wetzlar-Beilstein) inkl. der Beförderung der Schüler kann Bissenberg nur
über Biskirchen mit Wende in Bissenberg anfahren. Aufgrund des verlängerten Fahrweges
wird Bissenberg nur eingeschränkt bedient. Die Fahrten für die Beförderung der Schüler an
die Grundschule Biskirchen, Gesamtschule Solms und die weiterführenden Schulen nach
Wetzlar werden aufrechterhalten, sowie eine geringe Anzahl von Fahrten montags-freitags
als Notfahrplan für Bissenberg. Samstags entfällt die Anfahrt von Bissenberg komplett. Die
Busse müssen in Bissenberg wenden. Im Bereich des Kirchplatzes (am Rondel) wird
zusätzlich eine Ersatzhaltestelle eingerichtet.
Es kann zu Verspätungen von ca. 5-10 Minuten kommen. Anschlüsse können nicht sicher
gestellt werden.
Die Informationen und Baustellenfahrpläne stehen auch unter www.vldw.de bereit.
Bei Fragen steht Ihnen auch die Mobilitätszentrale in Wetzlar unter 06441-4071877 oder per
E-Mail an mobi-wetzlar@vldw.de zur Verfügung.

Hier gibt es die Fahrpläne:

120_125_ab_09.10.2023_Baustellenfahrplan

120_ab_09.10.2023_Baustellenfahrplan

Hinweise zu Formalia und Fristen

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

auf dieser Seite finden Sie Hinweise zu wichtigen Vorgehensweisen. Der Text entspricht der besseren Lesbarkeit wegen nicht dem original Wortlaut der Verordnung.

Erkrankung und Versäumnisse

  1. Die Erkrankung eines Kindes soll morgens per Mail an die Klassenlehrkräfte gegmeldet werden (nicht im Sekretariat anrufen).
  2. Atteste und Entschuldigungen im Lernplaner sind spätestens am dritten Tag nach der Genesung selbständig vorzuzeigen. Bitte geben Sie eine Begründung für die Fehlzeit an.
  3. Schülerinnen und Schüler mit Attestpflicht müssen für jede Fehlzeit ein ordentliches ärztliches Attest vorlegen. Der Nachweis eines Arztbesuches reicht nicht aus.

(§2 VOGSV und Beschluss der schulischen Gremien)

Beurlaubung vom Unterricht in besonders begründeten Ausnahmefällen

Eine Bitte um Beurlaubung oder Befreiung von der Schule muss schriftlich bei der Klassenlehrkraft eingereicht werden.

  • Bis zu 2 Tage darf die Klassenlehrkraft genehmigen.
  • Mehr als 2 Tage und in Verbindung mit Ferien darf nur die Schulleitung genehmigen. Der Antrag ist 4 Wochen vor Ferienbeginn zu stellen.

Verlängerung der Ferien oder billigere Flüge sind keine wichtigen Gründe!

Wichtige Gründe können sein: Krankheit und Arztbesuch; Erholungs- und Kuraufenthalte, die aus gesundheitlichen Gründen während der Schulzeit notwendig sind; Sitzung der Schülervertretung; schwere Erkrankungen oder ein Todesfall innerhalb der Familie; Heirat in der engsten Familie; Todesfall in der engsten Familie; Taufe, Kommunion oder Konfirmation in der engsten Familie; aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an Sportwettkämpfen; aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an künstlerischen oder wissenschaftlichen Wettbewerben; Einsatz bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit; Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch; Besuche von Beratungsstellen oder Behörden.

Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist auf Verlangen durch geeignete Bescheinigungen nachzuweisen.
Bereits Gebuchte Tickets o.ä. sind kein Beurlaubungsgrund vor den Ferien. 

Wiederholung eines Schuljahres (freiwillig)

Der Antrag auf freiwillige Wiederholung eines Schuljahres muss 8 Wochen vor der Zeugnisausgabe schriftlich an die Schulleitung erfolgen (in Ausnahmefällen 6 Wochen).

(§21 VOGSV)

Teilnahme an religiösen Feiertagen/ Gottesdiensten

Für die Unterrichtsbefreiung an einem religiösen Feiertag muss

  • der Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft vorliegen (schriftlich)
  • eine Klassenlehrkraft 7 Tage vorher informiert werden.

Die Teilnahme ist abhängig von der Religionszugehörigkeit nur an folgenden Feiertagen möglich:

  • zum Besuch des Gottesdienstes an den kirchlichen Feiertagen Aschermittwoch, Mariä Himmelfahrt (15. August), Reformationstag (31. Oktober), Allerheiligen (1. November) und Buß- und Bettag;
  • bei Schülerinnen und Schülern, die sich zum Islam bekennen, für die Befreiung am Ramadanfest  und am Opferfest;
  • bei Schülerinnen und Schülern jüdischen Glaubens für die Befreiung an Samstagen, am jüdischen Neujahrsfest (2 Tage), am Versöhnungsfest, am Laubhüttenfest (2 Tage), am Beschlussfest (2 Tage), am Passahfest (die ersten zwei und die letzten zwei Tage), am jüdischen Pfingstfest (2 Tage);
  • bei Schülerinnen und Schülern, die den Siebenten-Tags-Adventisten angehören, für die Befreiung an Samstagen;
  • bei Schülerinnen und Schülern der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas für die Teilnahme am Bezirkskongress.

(§3 VOGSV)

Von der Holzwerkstatt in die KITA – Ein Geburtstagsthron zieht um

In den vergangenen Wochen setzten sich zwei der Arbeitslehrekurse aus dem Jahrgang 9 (WP1) intensiv mit dem Werkstoff Holz auseinander und bauten auf unterschiedlichste Weisen Sitzgelegenheiten, die aus recyceltem Holz geplant und schließlich hergestellt wurden.

Dabei entstand u.a. ein Prinzessinnenthron, der von einer Gruppe talentierter Mädchen gebaut wurde. Die Gruppe bestand aus Kenya Böhm, Melissa Sittner, Svea Lembcke und Sophia Zutt, die Teil des Arbeitslehre-Kurses von Frau Hagner sind. Schnell kam die Idee auf, dass ihr Stuhl gut in einen Kindergarten passen könnte. Direkt nahmen sie Kontakt auf und es stellte sich heraus, dass es bei der angefragten KITA zwar schon einen Geburtstagsstuhl gibt, dieser jedoch die Farben Blau und Grün trägt und der Wunsch nach einem zusätzlichen, andersfarbigen „Mädchenstuhl“ schon lange besteht. So dauerte es nicht lange und der neue Geburtstagsthron zog in die KITA Oberbiel ein, was die Kinder sehr freute und unsere Schülerinnen stolz machte.
Den nächsten Geburtstagen steht nun nichts mehr im Wege..