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Hinweise zu Formalia und Fristen

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

auf dieser Seite finden Sie Hinweise zu wichtigen Vorgehensweisen. Der Text entspricht der besseren Lesbarkeit wegen nicht dem original Wortlaut der Verordnung.

Erkrankung und Versäumnisse

  1. Die Erkrankung eines Kindes soll morgens per Mail an die Klassenlehrkräfte gegmeldet werden (nicht im Sekretariat anrufen).
  2. Atteste und Entschuldigungen im Lernplaner sind spätestens am dritten Tag nach der Genesung selbständig vorzuzeigen. Bitte geben Sie eine Begründung für die Fehlzeit an.
  3. Schülerinnen und Schüler mit Attestpflicht müssen für jede Fehlzeit ein ordentliches ärztliches Attest vorlegen. Der Nachweis eines Arztbesuches reicht nicht aus.

(§2 VOGSV und Beschluss der schulischen Gremien)

Beurlaubung vom Unterricht in besonders begründeten Ausnahmefällen

Eine Bitte um Beurlaubung oder Befreiung von der Schule muss schriftlich bei der Klassenlehrkraft eingereicht werden.

  • Bis zu 2 Tage darf die Klassenlehrkraft genehmigen.
  • Mehr als 2 Tage und in Verbindung mit Ferien darf nur die Schulleitung genehmigen. Der Antrag ist 4 Wochen vor Ferienbeginn zu stellen.

Verlängerung der Ferien oder billigere Flüge sind keine wichtigen Gründe!

Wichtige Gründe können sein: Krankheit und Arztbesuch; Erholungs- und Kuraufenthalte, die aus gesundheitlichen Gründen während der Schulzeit notwendig sind; Sitzung der Schülervertretung; schwere Erkrankungen oder ein Todesfall innerhalb der Familie; Heirat in der engsten Familie; Todesfall in der engsten Familie; Taufe, Kommunion oder Konfirmation in der engsten Familie; aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an Sportwettkämpfen; aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an künstlerischen oder wissenschaftlichen Wettbewerben; Einsatz bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit; Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch; Besuche von Beratungsstellen oder Behörden.

Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist auf Verlangen durch geeignete Bescheinigungen nachzuweisen.
Bereits Gebuchte Tickets o.ä. sind kein Beurlaubungsgrund vor den Ferien. 

Wiederholung eines Schuljahres (freiwillig)

Der Antrag auf freiwillige Wiederholung eines Schuljahres muss 8 Wochen vor der Zeugnisausgabe schriftlich an die Schulleitung erfolgen (in Ausnahmefällen 6 Wochen).

(§21 VOGSV)

Teilnahme an religiösen Feiertagen/ Gottesdiensten

Für die Unterrichtsbefreiung an einem religiösen Feiertag muss

  • der Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft vorliegen (schriftlich)
  • eine Klassenlehrkraft 7 Tage vorher informiert werden.

Die Teilnahme ist abhängig von der Religionszugehörigkeit nur an folgenden Feiertagen möglich:

  • zum Besuch des Gottesdienstes an den kirchlichen Feiertagen Aschermittwoch, Mariä Himmelfahrt (15. August), Reformationstag (31. Oktober), Allerheiligen (1. November) und Buß- und Bettag;
  • bei Schülerinnen und Schülern, die sich zum Islam bekennen, für die Befreiung am Ramadanfest  und am Opferfest;
  • bei Schülerinnen und Schülern jüdischen Glaubens für die Befreiung an Samstagen, am jüdischen Neujahrsfest (2 Tage), am Versöhnungsfest, am Laubhüttenfest (2 Tage), am Beschlussfest (2 Tage), am Passahfest (die ersten zwei und die letzten zwei Tage), am jüdischen Pfingstfest (2 Tage);
  • bei Schülerinnen und Schülern, die den Siebenten-Tags-Adventisten angehören, für die Befreiung an Samstagen;
  • bei Schülerinnen und Schülern der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas für die Teilnahme am Bezirkskongress.

(§3 VOGSV)

Von der Holzwerkstatt in die KITA – Ein Geburtstagsthron zieht um

In den vergangenen Wochen setzten sich zwei der Arbeitslehrekurse aus dem Jahrgang 9 (WP1) intensiv mit dem Werkstoff Holz auseinander und bauten auf unterschiedlichste Weisen Sitzgelegenheiten, die aus recyceltem Holz geplant und schließlich hergestellt wurden.

Dabei entstand u.a. ein Prinzessinnenthron, der von einer Gruppe talentierter Mädchen gebaut wurde. Die Gruppe bestand aus Kenya Böhm, Melissa Sittner, Svea Lembcke und Sophia Zutt, die Teil des Arbeitslehre-Kurses von Frau Hagner sind. Schnell kam die Idee auf, dass ihr Stuhl gut in einen Kindergarten passen könnte. Direkt nahmen sie Kontakt auf und es stellte sich heraus, dass es bei der angefragten KITA zwar schon einen Geburtstagsstuhl gibt, dieser jedoch die Farben Blau und Grün trägt und der Wunsch nach einem zusätzlichen, andersfarbigen „Mädchenstuhl“ schon lange besteht. So dauerte es nicht lange und der neue Geburtstagsthron zog in die KITA Oberbiel ein, was die Kinder sehr freute und unsere Schülerinnen stolz machte.
Den nächsten Geburtstagen steht nun nichts mehr im Wege..

GL im Jugendzentrum

Klassen der Jahrgangstufe 8 lernen das Jugendforum der Stadt Solms kennen

Im Rahmen der Unterrichtseinheit „Wie funktioniert unsere Demokratie?“ haben alle sechs Klassen des Jahrganges 8 die Kinder- und Jugendförderung der Stadt Solms im Jugendzentrum besucht. Jede Klasse wurde herzlich von den Jugendpflegerinnen Nadine Eckert und Julia Gash in Empfang genommen. Nach einer kurzen Einführung zum Jugendzentrum und der Arbeit der Kinder- und Jugendförderung, wurde das Jugendforum als Jugendbeteiligungsprojekt vorgestellt.

Um nicht in Theorie zu versinken, haben die Klassen in intensiven Arbeitsphasen Ideen gesammelt, wie ihr Leben in Solms noch besser gestaltet werden könnte. Anschließend wurden diese Ideen dahingehend sortiert, worauf das Jugendforum Einfluss haben kann und worauf nicht. Es wurden auch unterschiedliche Akteure in den Blick genommen, die bei der Umsetzung von Ideen helfen könnten oder müssten.

Schließlich wurden die Schülerinnen und Schüler herzlich eingeladen, an einer Sitzung des Jugendforums teilzunehmen, um weiter an der Realisierung der Ideen zu arbeiten. Die Zusammenarbeit wurde von Seiten der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie der Jugendpflegerinnen als sehr sinnvoll und produktiv empfunden. Eine gemeinsame Weiterarbeit in den nächsten Jahren ist sehr wünschenswert.

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„Schreck lass‘ nach!“- Jetzt Karten sichern!

Neueste Produktion der Theater-Ag feiert Premiere

„Schreck lass‘ nach!“ – so lautet der Titel der diesjährigen Theaterinszenierung der Theater-Ag der IGS Solms, welche am 5.6. und am 6.6.2025 jeweils um 19 Uhr in der Aula der IGS Solms zu sehen sein wird. Karten gibt es für 8 Euro (6 Euro erm.) an der Abendkasse oder im Vorverkauf im Sekretariat der IGS Solms.

Jetzt Karten sichern!

Stefan Klotz zum neuen Schulleiter der IGS Solms ernannt

Am 23. April 2025 wurde Stefan Klotz von Herrn Jochen Reinhardt, dem Schulamtsdezernenten des Staatlichen Schulamtes in Weilburg, zum Schulleiter der IGS Solms ernannt.

Klotz hat eine lange Verbindung zur IGS, da er dort selbst Schüler, Schulsprecher und ab 1999 Lehrer war. Während seines Referendariats am Augustinergymnasium in Friedberg und seiner Abordnung an die Goetheschule in Wetzlar sammelte er wertvolle Erfahrungen, die er in die Schulentwicklung der IGS Solms einbrachte. Seit 2011 war er Stufenleiter der Jahrgangsstufen 7 und 8 und übernahm 2014 das Amt des stellvertretenden Schulleiters. Im Februar 2023 wurde er schließlich mit der Leitung der Schule betraut.

Nach seiner Bewerbung auf die Stelle des Schulleiters freut sich Klotz nun über seine offizielle Ernennung. Er dankt dem Kollegium, dem Personalrat und den anderen Mitgliedern der Schulleitung für die Unterstützung in den vergangenen zwei Jahren. Klotz betont die Bedeutung der Zusammenarbeit und den Austausch innovativer Ideen zur Verbesserung des Lernens und Miteinanders.